AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Unternehmung “Dienstleistung und Handel Marius Ladner”, Webagentur (nachfolgend Festpreis-Agentur genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrages, welcher der Festpreis-Agentur erteilt wird. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter http://www.festpreis-agentur.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

2. Offerte
Offerten von der Festpreis-Agentur sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Autorkorrekturen
In den Offerten nicht enthalten sind insbesondere Autorkorrekturen. Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Dazu gehören insbesondere Aufwände welche aufgrund ungenügender, fehlerhafter oder nicht der Offerte entsprechend angelieferter Daten sowie aufgrund nachträglich gewünschter Änderungen entstehen. Notwendige Änderungen und Ergänzungen sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

4. Preise
Für Projektaufträge stellt die Festpreis-Agentur 50 % des Festpreises bei Projektbeginn in Rechnung. Die restlichen 50% werden nach Abschluss des Projektes innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.

5. Auftragserteilung
Der Vertrag kommt mit dem Unterzeichnen der Auftragsbestätigung der von der Agentur erstellten Offerte zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail oder andere Kommunikationsmittel), so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur zustande. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung ist die Agentur nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.

6. Annullierung des Auftrags
Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von der Agentur gemäss vereinbartem Honorar vollumfänglich zu vergüten. Die Vergütung wird sofort fällig.

9. Mahnwesen / Betreibung

Die Festpreis-Agentur erhebt ab der zweiten Mahnung pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 für ihre Aufwände. Nach Ablauf einer neu angesetzten Zahlungsfrist ist sie berechtigt, ohne weitere Mahnung die Betreibung einzuleiten. Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber gehen sämtliche dadurch entstehende Kosten (Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und ev. anfallende Arbeitsausfallsentschädigungen) zu Lasten des Kunden.

10. Urheberrechte
Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung verbleiben die Rechte für alle von der Festpreis-Agentur erstellten Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Kunden bei der Festpreis-Agentur. Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung durch die Festpreis-Agentur erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch die Agentur zulässig.

Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte (inkl. Übersetzungen), Briefings und technische Anforderungen werden der Festpreis-Agentur vom Kunden vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der Kunde räumt der Festpreis-Agentur das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Daten und Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der vereinbarten Form bei der Festpreis-Agentur vor, so kann die Agentur jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen sind vollumfänglich durch den Kunden zu tragen. Die Festpreis-Agentur übernimmt keinerlei Verantwortung dafür. Muss aus solchen Gründen ein Projekt storniert werden, verrechnet die Festpreis-Agentur die volle Leistung gemäss Offerte bzw. Vertrag, auch wenn nicht die ganze Arbeit anfiel.

Die Rechte für jegliche von der Festpreis-Agentur erstellte Arbeitsergebnisse und konzeptionelle Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei der Festpreis-Agentur. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am von der Festpreis-Agentur entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich und exklusiv bei der Festpreis-Agentur. Die Urheberrechte der Werke, welche von der Festpreis-Agentur entwickelt werden, verbleiben bei der Festpreis-Agentur. Es steht der Festpreis-Agentur frei, diese bei anderen Projekten weiterzuverwenden. Speziell für den Kunden entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen. Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.

11. Urheberrechte von Dritten (Bildrechte und Texte usw.)
Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an die Festpreis-Agentur schliesst die Festpreis-Agentur jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Festpreis-Agentur für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten. Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit die Festpreis-Agentur in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.

12. Externe Zulieferung
Die Festpreis-Agentur ist befugt, Leistungen Dritter zu beanspruchen welche zur Realisierung des Auftrags benötigt werden.

13. Treuepflicht
Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen werden vertraulich behandelt. Diese Vertraulichkeitsregel gilt auch nach Beendigung des Auftrages. Die Festpreis-Agentur ist vorbehältlich einer anderslautenden schrifltichen Vereinbarung berechtigt, Auftragsergebnisse für eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.

14. Haftung / Haftungsbeschränkung
Die Festpreis-Agentur verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Interesse des Kunden auszuführen. Sach- und Dienstleistungen werden in guter Qualität und zu aktuellen Standards geliefert. Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel, die die Festpreis-Agentur nicht zu vertreten hat. Die Festpreis-Agentur haftet nicht für das Verhalten oder Leistungen von Dritten, welche die Festpreis-Agentur zusätzlich für die Ausführung des Auftrags bezieht. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Jede Haftung wird ausgeschlossen, soweit diese gesetzlich zulässig ist.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und der Festpreis-Agentur unterstehen dem Schweizerischen Recht. Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten Art. 394 ff. OR über den einfachen Auftrag.

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Festpreis-Agentur und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz der Festpreis-Agentur vereinbart.